Amtliche Vermessungen
Wenn Sie eine Grenzfeststellung beantragen, wünschen Sie:
• eine örtliche Kennzeichnung Ihrer Flurstücksgrenze und damit der Grenze Ihres Eigentums durch neue nur zugelassene Grenzzeichen, weil die alten fehlen oder beschädigt sind
• eine Überprüfung Ihrer sichtbaren örtlichen Grenzzeichen auf Richtigkeit, wenn Zweifel bestehen.
Wenn Sie eine Katastervermessung beantragen,
wünschen Sie eine Veränderung des
Liegenschaftskatasters durch:
• das Ändern/Neufestlegen Ihrer Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung)
• den Wegfall von Flurstücksgrenzen (Flurstücksverschmelzung)
• die Aufnahme neuer oder veränderter Gebäude (Gebäudeaufnahme)
![](https://geobueros.de/wp-content/uploads/2023/05/FreyGanter_Flurstueckzerlegung-1.png)
Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)
![](https://geobueros.de/wp-content/uploads/2023/05/FreyGanter_Flurstuecksverschmelzung-4.png)
Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)
![](https://geobueros.de/wp-content/uploads/2023/06/Vermessung_Gebaeudeaufnahme.png)
Bestandsaufnahmen sind wichtige Planungsgrundlagen für jede Art von Umbau, Sanierung oder Renovation und dienen als Dokumentation des Ist-Zustandes. (mehr)
![](https://geobueros.de/wp-content/uploads/2023/05/Logo_FreyGanter_weiss-1024x301.png)
Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen
Lörrach und Waldshut
Stefan Ganter
Schopfheimer Straße 9
79664 Wehr
Telefon: +49 7762/5208-45
vermessung@geobueros.de
Wolfgang Frey
Brunnenstraße 1
79541 Lörrach
Telefon: +49 7621/588150
vermessung@geobueros.de
Wir sind Mitglied in den Verbänden:
![](https://geobueros.de/wp-content/uploads/2023/06/Verbaende_Vermesser-4.png)