Liegenschaftvermessung

Amtliche Vermessungen.
Wir sind gerne
Ihr Partner:

Katastervermessungen
Grenzfeststellungen

Amtliche Vermessungen

Amtliche Vermessungen, für die Sie in Baden-Württemberg Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖNbVI) benötigen, sind sogenannte Liegenschaftsvermessungen. Diese Vermessungen dienen alleine nur dem einem Ziele, nämlich das Liegenschaftskataster zu verändern oder zu aktualisieren. Das Liegenschaftskataster, welches von den jeweils örtlich zuständigen Vermessungsbehörden geführt wird, hat wiederum hauptsächlich nur den Zweck, zusammen mit dem Grundbuch Ihr Grundeigentum zu beschreiben und damit zu sichern.
Dies geschieht in Deutschland und damit auch in Baden-Württemberg durch die lückenlose Einteilung der gesamten Landmasse in Flurstücke. Ein Flurstück ist somit nichts anderes als ein sehr genau definierter Teil der Erdoberfläche, welcher durch Flurstücksgrenzen sehr genau abgegrenzt wird und dann im Grundbuch einem oder mehreren Eigentümern zugeordnet ist.

Ihr Grundrecht auf Eigentum wird im Grundgesetz über Artikel 14 garantiert und muss deshalb durch staatliches (hoheitliches) Handeln auch geschützt und verwaltet werden. Diese Aufgaben dürfen deshalb prinzipiell nur von Behörden erfüllt werden. In Baden-Württemberg wurde ein Teil dieser Aufgaben auf dem Gebiet der Eigentumssicherung auf uns ÖbVI übertragen. Wir nehmen diese Aufgaben durch eben diese Ausführung von Liegenschaftsvermessungen wahr.
Liegenschaftsvermessungen werden entsprechend dem momentan gültigen Vermessungsgesetz BW unterteilt in Katastervermessungen und Grenzfeststellungen.

Wenn Sie eine Grenzfeststellung beantragen, wünschen Sie:

• eine örtliche Kennzeichnung Ihrer Flurstücksgrenze und damit der Grenze Ihres Eigentums durch neue nur zugelassene Grenzzeichen, weil die alten fehlen oder beschädigt sind
• eine Überprüfung Ihrer sichtbaren örtlichen Grenzzeichen auf Richtigkeit, wenn Zweifel bestehen.

Wenn Sie eine Katastervermessung beantragen,
wünschen Sie eine Veränderung des

Liegenschaftskatasters durch:

Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)

Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)

Bestandsaufnahmen sind wichtige Planungsgrundlagen für jede Art von Umbau, Sanierung oder Renovation und dienen als Dokumentation des Ist-Zustandes. (mehr)

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