Amtliche Vermessungen
Wenn Sie eine Grenzfeststellung beantragen, wünschen Sie:
• eine örtliche Kennzeichnung Ihrer Flurstücksgrenze und damit der Grenze Ihres Eigentums durch neue nur zugelassene Grenzzeichen, weil die alten fehlen oder beschädigt sind
• eine Überprüfung Ihrer sichtbaren örtlichen Grenzzeichen auf Richtigkeit, wenn Zweifel bestehen.
Wenn Sie eine Katastervermessung beantragen,
wünschen Sie eine Veränderung des
Liegenschaftskatasters durch:
• das Ändern/Neufestlegen Ihrer Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung)
• den Wegfall von Flurstücksgrenzen (Flurstücksverschmelzung)
• die Aufnahme neuer oder veränderter Gebäude (Gebäudeaufnahme)
Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)
Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks in mehrere selbstständige Flurstücke. (mehr)
Bestandsaufnahmen sind wichtige Planungsgrundlagen für jede Art von Umbau, Sanierung oder Renovation und dienen als Dokumentation des Ist-Zustandes. (mehr)
Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen
Lörrach und Waldshut
Stefan Ganter
Schopfheimer Straße 9
79664 Wehr
Telefon: +49 7762/5208-45
vermessung@geobueros.de
Wolfgang Frey
Brunnenstraße 1
79541 Lörrach
Telefon: +49 7621/588150
vermessung@geobueros.de
Wir sind Mitglied in den Verbänden: