Flurstücksverschmelzung

Flurstücksverschmelzung

Ablauf:

  • Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
  • Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen
    Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
  • Erstellung des amtlichen Fortführungsnachweises durch die Vermessungsbehörde per Verwaltungsakt. Nun ist die Vermessung rechtskräftig
  • Veranlassung der Eintragung der Veränderungen ins Grundbuch über Notare oder direkt durch die berechtigten Eigentümer

Kosten:
Keine, da gemäss Gebührenordnung gebührenfrei

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen

Lörrach und Waldshut

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