Gebäudeaufnahme

Gebäudeaufnahme

Ablauf:

  • Einmessung neuerrichteter oder veränderter Gebäude auf Antrag oder von Amts wegen
  • Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
  • Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters

Kosten:
Abrechnung nach Vorgaben der Gebührenverordnung MLR BW in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen des amtlichen Vermessungswesens

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen

Lörrach und Waldshut

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