
Flurstückszerlegung
- Beratung der Antragsteller bzgl. einer sinnvollen neuen Grenzziehung
- Anzeige der geplanten Flurstücksteilung bebauter Flurstücke bei der zuständigen Baurechtsbehörde
- Eventuelle vorab Einholung behördlicher Teilungsgenehmigungen bei der Zerlegung von
landwirtschaftlichen oder bewaldeten Flurstücken durch die Antragsteller - Ankündigung der Vermessungsarbeiten auch bei betroffenen Nachbarn
- Durchführung der Vermessung in der Örtlichkeit oder auf dem Papier
- Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
- Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
- Erstellung des amtlichen Fortführungsnachweises durch die Vermessungsbehörde per Verwaltungsakt. Nun ist die Vermessung rechtskräftig.
- Veranlassung der Eintragung der Veränderungen ins Grundbuch über Notare oder direkt durch die berechtigten Eigentümer

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen
Lörrach und Waldshut
Stefan Ganter
Schopfheimer Straße 9
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vermessung@geobueros.de
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