Flurstückszerlegung

Flurstückszerlegung

Ablauf:

  • Beratung der Antragsteller bzgl. einer sinnvollen neuen Grenzziehung
  • Anzeige der geplanten Flurstücksteilung bebauter Flurstücke bei der zuständigen Baurechtsbehörde
  • Eventuelle vorab Einholung behördlicher Teilungsgenehmigungen bei der Zerlegung von
    landwirtschaftlichen oder bewaldeten Flurstücken durch die Antragsteller
  • Ankündigung der Vermessungsarbeiten auch bei betroffenen Nachbarn
  • Durchführung der Vermessung in der Örtlichkeit oder auf dem Papier
  • Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
  • Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
  • Erstellung des amtlichen Fortführungsnachweises durch die Vermessungsbehörde per Verwaltungsakt. Nun ist die Vermessung rechtskräftig.
  • Veranlassung der Eintragung der Veränderungen ins Grundbuch über Notare oder direkt durch die berechtigten Eigentümer

Kosten:
Abrechnung nach Vorgaben der Gebührenverordnung MLR BW in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen des amtlichen Vermessungswesens

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen

Lörrach und Waldshut

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