Gebäudeaufnahme
- Einmessung neuerrichteter oder veränderter Gebäude auf Antrag oder von Amts wegen
- Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
- Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen
Lörrach und Waldshut
Stefan Ganter
Im Entenbad 20
79541 Lörrach
Telefon: +49 7621/588 150
vermessung@geobueros.de
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