
Flurstückszerlegung
- Beratung der Antragsteller bzgl. einer sinnvollen neuen Grenzziehung
- Anzeige der geplanten Flurstücksteilung bebauter Flurstücke bei der zuständigen Baurechtsbehörde
- Eventuelle vorab Einholung behördlicher Teilungsgenehmigungen bei der Zerlegung von
landwirtschaftlichen oder bewaldeten Flurstücken durch die Antragsteller - Ankündigung der Vermessungsarbeiten auch bei betroffenen Nachbarn
- Durchführung der Vermessung in der Örtlichkeit oder auf dem Papier
- Anfertigung einer Messurkunde und sonstigen Dokumenten
- Einreichung der Vermessungsschriften durch den ÖbVI bei der zuständigen Vermessungsbehörde zur Fortführung des Liegenschaftskatasters
- Erstellung des amtlichen Fortführungsnachweises durch die Vermessungsbehörde per Verwaltungsakt. Nun ist die Vermessung rechtskräftig.
- Veranlassung der Eintragung der Veränderungen ins Grundbuch über Notare oder direkt durch die berechtigten Eigentümer

Ihr Vermessungsbüro
in den Landkreisen
Lörrach und Waldshut
Stefan Ganter
Im Entenbad 20
79541 Lörrach
Telefon: +49 7621/588 150
vermessung@geobueros.de
Wir sind Mitglied in den Verbänden:

